Durch die Legalisierung von Cannabis steht insbesondere der KOD vor großen,
insbesondere personellen Herausforderungen. Eine personelle Aufstockung des KOD ist
schon alleine aufgrund der zur erwartenden deutlichen Mehrbelastung durch Kontrollen
im Kontext Cannabislegalisierung angebracht. Zusätzlich lassen Fallzahlenentwicklungen in der veröffentlichten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik der Polizei für Leverkusen Handlungserfordernisse auf kommunaler Seite erkennen. Der Kommunale
Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen wurde in den letzten Jahren sukzessiv aufgebaut,
eine eigene Leitstelle eingerichtet und verschiedene Sondereinsätze und Aktionen
initiiert. Diese positive Entwicklung wird seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt
und soll unbedingt fortgesetzt werden.
Nichtdestotrotz sollte die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes im Stadtgebiet
Leverkusen erhöht werden. Aufgrund der bestehenden verschiedenen Aufgaben- und
Tätigkeitsbereiche ist eine Steigerung der Präsenz und eine dahingehende
Verbesserung des Sicherheitsgefühls lediglich durch eine Stärkung des KOD möglich.

Hier sollte die Stadt Leverkusen dem Beispiel umliegender Städte, wie Düsseldorf,
Wuppertal und Aachen folgen und zur Erhöhung der Sicherheit die Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes weiter aufstocken. Hierdurch soll der Bedeutung der
Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt, aber ebenfalls auch dem Kampf gegen eine
zunehmende Vermüllung, Rechnung getragen werden. Hier sollen nach Antrag der CDU
auch sog. Waste-Watcher für Verbesserung sorgen.
Zudem besteht sicherlich ebenfalls im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes ein
Mangel an ausreichend geeigneten Bewerbern, weshalb die Ausschreibung der
zusätzlichen Stellen durch eine geeignete Werbekampagne begleitet und besetzt
werden sollte. In anderen Städten, wie zum Beispiel Düsseldorf, existieren spezielle
Lehrgänge für den Kommunalen Ordnungsdienst, so dass insbesondere für
Quereinsteiger ähnliche Ausbildungen- und Lehrgange angeboten werden sollten.

Leverkusen ist eine Sportstadt! Vom Breitensport über den ambitionierten Vereinssport bis zum (inter)nationalen Spitzensport gibt es eine Vielzahl von Angebote und Möglichkeiten für die Leverkusenerinnen und Leverkusener in den verschiedenen Stadtteilen. Gerade für Kinder im Grundschulalter ist es wichtig, Spaß an Sport, Spiel und Bewegung zu erfahren. Dies ist nicht nur förderlich für die Gesundheit, sondern auch für die Entfaltung der Persönlichkeit. Ausreichende Spiel- und Bewegungserfahrungen im Kindesalter sind für eine gesunde körperliche, aber auch für eine harmonisch geistige, emotionale und soziale Entwicklung unersetzlich. Der Bewegungsdrang ist ein Teil des kindlichen Naturells und Ausdruck eines zentralen menschlichen Bedürfnisses. Erst durch Bewegung erschließt das Kind seine Umwelt.

Studien bestätigen, dass die Mitgliedschaft in einem Sportverein positive Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder in den Bereichen Sport als motorische Aktivität, Bildung (kognitive Entwicklung), Ernährung, Gesundheit, Sozialverhalten und für die soziale Integration bereithält und somit auch als Schutzfaktor vor negativen Einflüssen fungiert.

Angedacht ist, jedem Kind, das noch nicht Mitglied in einem Sportverein ist, zur Ersteinschulung in Leverkusen einen Sportgutschein für eine Jahresmitgliedschaft in einem teilnehmenden Leverkusener Sportverein anzubieten. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern, unabhängig vom finanziellen Rahmen ihrer Herkunftsfamilie, für die Dauer eines Jahres die Mitgliedschaft in einem Sportverein ihrer Wahl zu ermöglichen.

Als Beispiel wird auf die Stadt Duisburg verwiesen, die ein solches Angebot bereits seit Jahren erfolgreich bereithält. Dort beläuft sich der Wert eines Gutscheins auf 75 €, darüber hinausgehende Beträge werden von den teilnehmenden Vereinen getragen.

Denkbar wäre alternativ auch eine Übernahme des Differenzbetrages durch die Eltern.

Ausgehend von der Zahl der Erstklässler 2024 (1.700), einem Betrag von 80 € pro Gutschein sowie einer geschätzten Teilnahme von 60% der Kinder ergibt sich ein geschätzter jährlicher Finanzbedarf von 81.600 €.

Ziel des Projektes SPORTGUTSCHEIN sollte sein, dass die Kinder auch nach der einjährigen Mitgliedschaft im Sportverein verbleiben. Daher sollten auch Überlegungen mitgedacht werden, bei Finanzierungsproblemen auf weitere Unterstützungsangebote (wie das Programm Bildung und Teilhabe) frühzeitig hinzuweisen.

Der Landschaftsplan in Leverkusen soll neu aufgestellt werden. Ein wichtige und weitreichende Entscheidung für den Stadtrat in Leverkusen.

Der Landschaftsplan setzt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene um. Er konkretisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Aufgestellt wird der Landschaftsplan von den Kreisen und kreisfreien Städten, die ihn als allgemeinverbindliche kommunale Satzung beschließen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind die Träger der Landschaftsplanung, das heißt, verantwortlich ist nicht eine einzelne Behörde, wie etwa die untere Landschaftsbehörde, sondern das örtliche Parlament: der Kreistag oder der Stadtrat.

Aufgrund des sehr detailreichen Landschaftsplanentwurfes und einer Vielzahl von Gesprächen, die unsere Fraktion mittlerweile geführt hat, haben sich hier weitere Fragen ergeben. Auch ist die Darstellung und das zur Verfügung gestellte Material aus unserer Sicht nicht ausreichend bzw. nicht selbsterklärend, um eine gute Bewertung durchführen zu können.

Der neue Landschaftsplan wird eine der weitreichenden Entscheidungen, die der
aktuelle Stadtrat noch treffen wird und der weit über die derzeitige Legislatur hinaus
wirksam sein wird. Das Thema ist uns wichtig und wir möchten eine gute, richtige und
ausgewogene Entscheidung für Leverkusen treffen. Dies können wir aber nur, wenn alle
Beteiligten in so einem Prozess mitgenommen werden und wir als ehrenamtliche
Politikerinnen und Politiker (die oft nicht ausgebildeten Fachleute in dem Bereich sind)
transparent und strukturiert in dem Prozess mitgenommen werden.
Die zur Bewertung vorgelegten und äußerst umfangreichen Unterlagen sind in dieser
Form weder für Fachleute aus Organisationen, Verbänden oder Unternehmen noch für
Ratspolitiker verständlich lesbar. Ein ausgewogener Landschaftsplan, der zwischen
allen Beteiligten inhaltlich und fachlich erläutert und diskutiert wurde, muss nicht nur das Ziel der CDU-Fraktion sein, sondern aller im Rat vertretenen Parteien. Hierbei ist es
absolut wichtig, dass der gesamte Prozess nicht auf Schnelligkeit, sondern auf Transparenz und Beteiligung aller aufgebaut ist. Aus diesem Grund halten wir die oben aufgeführten vier Punkte für essentiell erforderlich.

Hier unser Antrag:

Die CDU-Fraktion Leverkusen verkündet mit Stolz die Einführung von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst, ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Sicherheit unserer Stadt. Der sicherheitspolitische Sprecher Tim Feister und der Fraktionsvorsitzende Stefan Hebbel betonen die Wichtigkeit dieser Entwicklung.

„Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Leverkusens ist unser oberstes Gebot. Mit den neuen Bodycams sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes nun besser ausgestattet, um ihren Dienst effektiv und sicher zu verrichten,“ erklärt Tim Feister.

Stefan Hebbel fügt hinzu: „Dies ist ein großer Erfolg für die CDU Leverkusen. Unser Antrag vom 22. Juli 2020 hat nun Früchte getragen. Wir danken allen Beteiligten für ihre Unterstützung und ihr Engagement für ein sichereres Leverkusen.“

Die Bodycams werden dazu beitragen, die Transparenz bei Einsätzen zu erhöhen und sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu schützen.

Fachbereichsleiter Steffen Franzkowski (re.), Marcus Richter, stv. Fachbereichsleiter (li.), und Kollegen des KOD demonstrieren den Einsatz der Bodycams. Foto: Stadt Leverkusen

Pressemitteilung der Stadt Leverkusen:

Mehr Sicherheit im Dienst: Nach einer umfangreichen Testphase werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes ab sofort mit den körpernah getragenen Kameras ausgestattet. Der Einsatz der Bodycams unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die rund 30 Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes werden vor der Ausrüstung mit den Bodycams entsprechend geschult. Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr, erläutert: „Durch die Anschaffung der Bodycams versprechen wir uns eine zusätzliche Maßnahme, um verbalen und körperlichen Angriffen gegen unsere Mitarbeitenden präventiv zu begegnen. Die Einführung der Bodycams wird erfahrungsgemäß eine deeskalierende Wirkung entfalten und somit die Sicherheit unserer Einsatzkräfte steigern. Gleichzeitig können hierdurch anlassbezogen zusätzliche Beweismittel in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gesichert werden.“ Die Anschaffung der Bodycams ist ein weiterer Schritt, um die Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2023 zudem ein eigenes Leitstellenmanagementverfahren eingeführt. Die Software ermöglicht der Leitstelle in Zusammenarbeit mit dem Außendienst, die Einsätze, Aufträge und Meldungen besser zu koordinieren. Gleichzeitig wurden hierdurch digitale Verfahrensschritte implementiert, so dass Ordnungswidrigkeitenverfahren, Berichte etc. nun digital per App im Außendienst erfasst und bearbeitet werden können. Die Beschlusskontrolle ist im Ratssinfosystem einsehbar (Punkt 3.5): SessionNet | öffentliche/nicht öffentliche Ausgabe von z.d.A.: Rat – 01.03.2024.

Lange haben wir es gefordert. Die unsinnige Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Strassenbaubeiträgen abzuschaffen. Zuletzt habe ich im Jahre 2018 hierzu einen politischen Antrag gestellt (siehe unten).

Die Landesregierung und unser Landtagsabgeordneter Rüdiger Scholz haben es nun möglich gemacht. Ich freue mich sehr über diese Entscheidung!

Eine langjährige Debatte hat ihr Ende gefunden: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Februar 2024 eine von der Bürgerschaft und Teilen der Politik lang geforderte Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Diese bedeutet die endgültige Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer.

„Ab sofort werden für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, keinerlei Beiträge mehr erhoben. Diese Entscheidung kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute, die oft mit beträchtlichen finanziellen Belastungen konfrontiert waren“, begrüßt Stefan Hebbel, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Leverkusen, die neue Regelung. „Für Maßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, sind die Anlieger bereits von jeglichen Beiträgen befreit, dank einer Förderrichtlinie, die 2022 von den damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP auf den Weg gebracht wurde. Hier war aber immer eine gewisse Unsicherheit zu verspüren, ob die bereitgestellten Fördermittel auch wirklich ausreichen. Das haben sie zum Glück immer getan, aber die neue Regelung bietet uns allen nun Sicherheit!“, führt Stefan Hebbel weiter aus.

„Diese Abschaffung ist ein Sieg für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens“, so Tim Feister stellv. Fraktionsvorsitzender weiter. „Es ist ein wichtiger Schritt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den finanziellen Druck von den Anwohnern zu nehmen.“

„Nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger herrscht nun Rechtssicherheit. Es war uns immer bewusst, welcher personelle und zeitliche Aufwand daneben für die Kommunalverwaltung dahintersteckte. Daher ist dieser Beschluss nun genau das richtige Signal und zeigt einmal mehr, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung Entscheidungen trifft, die uns vor Ort zugutekommen und uns und unsere Verwaltungen entlasten!“ so Stefan Hebbel.

Antrag aus dem Jahr 2017 zum Thema.

Ich danke allen Beteiligten für diesen guten und effektiven Einsatz. Eine fortlaufende Kontrolle und eine aktive und schnelle Zusammenarbeit der Behörden sorgt für mehr Sicherheit und macht den Spielraum für Kriminalität sehr eng.

Tim Feister, CDU Fraktion

In Leverkusen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 11 Betriebe. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln überprüfte dabei insgesamt 33 angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe haben wir erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit festgestellt. Zum Teil werden Mitarbeiter für weniger als zehn Euro pro Stunde beschäftigt oder arbeiten bereits seit knapp zwei Monaten ohne zur Sozialversicherung gemeldet zu sein“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. In je einem Fall gibt es zudem konkrete Anhaltspunkte auf den Missbrauch von Sozialleistungen und den Verstoß gegen Auflagen des Aufenthaltstitels. 

Die Einhaltung der Handwerksordnung wurde durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes überprüft. Wer ohne Eintragung in die Handwerksrolle tätig ist, verstößt gegen das Handwerksrecht und handelt rechtswidrig zu Lasten der handwerklich ausgebildeten Friseurmeisterinnen und -meister. Diesbezüglich haben sich fünf Verdachtsfälle ergeben, die im Nachhinein geprüft werden. Ebenfalls wurde die Einhaltung der Preisangabenverordnung kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. 

„Die gemeinsame Aktion soll sowohl der Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Abschreckung dienen, indem der Staat geltendes Recht durchsetzt und gewerbliche Strukturen durchleuchtet. Gleichzeitig soll auch die interkommunale Zusammenarbeit und die Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen wie Zoll, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Steuerfahndung gestärkt werden“, erläutert Marcus Richter, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Leverkusen. Die Koordinierung der Aktion erfolgte auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität. Quelle: Stadt Leverkusen

Die Entscheidung des Bundestages, Cannabis unter bestimmten Einschränkungen zu legalisieren, stößt bei der CDU-Fraktion Leverkusen auf scharfe Kritik. Angesichts der nachweislichen Auswirkungen von Cannabis auf die Gesundheit junger Menschen zweifelt die CDU-Fraktion stark an der Wirksamkeit des Jugendschutzes im Rahmen dieses Gesetzes. Auch die Machbarkeit, all die im Gesetz vorgeschriebenen Regulierungen zu kontrollieren, scheint unmöglich zu sein.

„Allein das Signal, das wir mit der Legalisierung von Cannabis an Kinder und Jugendliche senden, ist verheerend! Wir erlauben eine Droge, die nachweislich bei Menschen unter 25 Jahren zu einer Schädigung des Gehirns führen kann. Wie genau soll damit der Jugendschutz sichergestellt sein? Internationale Studien zeigen, dass durch die Freigabe von Cannabis der Konsum insbesondere unter jungen Menschen erhöht wurde. Einen rechtskonformen Gebrauch durch unsere Ordnungs-, Polizei- und Jugendbehörden flächendeckend garantieren zu können, ist ein Irrglaube!“, betont der Fraktionsvorsitzende Stefan Hebbel.

Des Weiteren kritisiert Tim Feister, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion die Bürokratie und die Unmöglichkeit der effektiven Umsetzung auf kommunaler Ebene:

„Die Ampel-Regierung hat mit ihrem neuen Gesetz ein Bürokratiemonster geschaffen, das mehr Schein als Sein ist. Wie soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden? Für die Umsetzung der Kontrollen werden vermutlich die kommunalen Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsbehörden sowie die jeweiligen Polizeibehörden zuständig sein. Am Ende ist also auf Bundesebene wieder etwas entschieden worden, das wir vor Ort ausbaden müssen! Die Regelungen sind kompliziert und kleinteilig. Die Einhaltung von Schutzzonen um Schulen, Kitas sowie Spielplätze und dass von 7 bis 20 Uhr in den Fußgängerzonen nicht ‚gekifft‘ werden darf, muss dauerhaft kontrolliert werden, wenn wir es mit dem Jugendschutz ernst meinen. Das kann unsere kommunale Ordnungsbehörde gar nicht leisten!“

Tim Feister, CDU

Abschließend appelliert die CDU-Fraktion Leverkusen an die Bundesregierung, die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung im Blick zu behalten und die Belange der Kommunen stärker zu berücksichtigen.

Liebe Schlebuscher,
nach langer Wartezeit und vielen Gesprächen, Massnahmen und auch Ärgern gibt es Neuigkeiten:
Noch bin ich nicht zu euphorisch, aber Schlebusch hat den Schandfleck satt.

Bauruine Alt Schlebusch in Bewegung

Zwischenzeitlich konnte in intensiven Gesprächen der Verwaltung mit den benachbarten Parteien eine Situation erzielt werden, die Abbruchtätigkeiten auf beiden Grundstücken ermöglicht. Für die Brandruine „Alt Schlebusch“ bedeutet dies, dass die bisher aus statischen Gründen stehen gebliebene Grenzwand
(Gebäudeabschlusswand) bzw. die zu deren statischer Absicherung verbliebenen Gebäudeteile nunmehr vollständig abgerissen werden konnten. Im Anschluss daran werden vom Bauherrn nunmehr die weiteren Tätigkeiten zur Herrichtung des Geländes sowie die Vorbereitungen für den künftigen Neubau erfolgen. Quelle: Stadt Leverkusen

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) erweitert seine Dienstzeiten in den Nachtstunden: Ab dem 1. März sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freitags, samstags sowie vor Feiertagen eine Stunde länger – bis 24.00 Uhr anstatt wie bisher bis 23.00 Uhr – erreichbar und im Einsatz. 

Seit dem Start der Leitstelle im vergangenen Sommer haben sich unter anderem Meldungen von abendlichen Ruhestörungen als einer der Schwerpunkte der eingehenden Beschwerden herausgestellt. Zudem muss insbesondere in den Sommermonaten eine größere Zahl von Einsatzschwerpunkten, an denen es beispielsweise im öffentlichen Raum immer wieder zu abendlichen bzw. nächtlichen Störungen kommt, regelmäßig überwacht werden. Hier soll durch die abendliche Präsenz des KOD auch eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Anwohnerinnen und Anwohner erreicht und Störungen präventiv begegnet werden. 

Die Dienstzeiten des KOD ab dem 01.03.2024: 

Montag – Donnerstag: 07.00 Uhr – 23.00 Uhr

Freitag, Samstag und vor Feiertagen: 08.00 Uhr – 24.00 Uhr

Sonn- und Feiertage: 12.00 Uhr – 20.00 Uhr

Die Leitstelle des KOD ist innerhalb dieser Zeiten unter Tel. 0214/406-36555 und per E-Mail (leitstelle-kod@stadt.leverkusen.de) erreichbar. Quelle: Stadt Leverkusen

Der jährliche Aktionstag „Wir für unser Stadt“ hat Schulen, Kindergärten, Vereine, Organisationen und viele weitere Menschen in unserer Stadt in ihrem Einsatz für die Sauberkeit in unserer Stadt aktiviert.
Überall in Leverkusen sammelten Bürgerinnen und Bürger erhebliche Mengen Müll ein. Der jährliche
„Putztag“ war ein voller Erfolg.
Mit Beginn der Corona-Pandemie und im Zuge erforderlicher Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung wurde die Aktion eingestellt und wartet seitdem auf eine Wiederauflage.
Der Rat der Stadt Leverkusen beriet im Turnus November/Dezember 2023 einen Antrag der FDP-Fraktion nebst Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Stadtsauberkeit. Mit Stellungnahme der Verwaltung, die Aktion „Wir für unsere Stadt“ zu überarbeiten und wieder auf den Weg zu bringen, hat die Mehrheit in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Leverkusen einer Erledigung der Anträge zugestimmt.
Am Freitag, 23.02.2024, titelte die Rheinische Post „Stadt schafft Leverkusener Putztag ab.“ Im Artikel lässt sich die Stadtverwaltung dahingehend zitieren, dass es keinen einzelnen Aktionstag mehr gebe.
Vielmehr sehe das neue Konzept vor, dass die Menschen in unserer Stadt über das ganze Jahr verteilt Müll sammeln könne. Unterstützung für die Müllsammelaktionen sei seitens der Stadt vor allem in Form von Müllsäcken und Handschuhen zu erwarten sowie vermutlich auch in der Frage, wie und in welcher Form der gesammelte Müll abgeholt werde.
Der vorgeschlagene Weg der Verwaltung, künftig über das ganze Jahre Einzelaktionen durchführen zu lassen, führt nach Meinung der CDU-Fraktion dazu, dass „Wir für unsere Stadt“ als Marke und jährliche Aktion mit ständig steigenden Teilnehmendenzahlen (in der Spitze mehr als 8.000 Teilnehmende) bis zur Pandemie stirbt.
Nur ein richtiger Aktionstag bringt das Anliegen der Müllbeseitigung und Müllvermeidung und den Lerneffekt bei Kindergarten- und Schulkindern weiter voran.

Nächste Seite »