Der regelmäßige Konsum vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt nicht ohne Folgen. Sowohl Suchtforscher als auch Ärzte weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist. Bis zum 25. Lebensjahr ist das menschliche Gehirn nicht vollständig ausgereift und kann dauerhaft geschädigt werden. Eric Schmidt, Chef des Düsseldorfer Rauschgiftkommissariats, warnte schon 2017: „Der Stoff hat ein hohes Suchtpotenzial. Es ist das falsche Signal, wenn mit der Freigabe der Cannabis-Konsum verharmlost wird. Eine Altersfreigabe ab 18 nutzt genauso wenig wie beim Alkohol“.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) befürchten mehr als zwei Drittel der Eltern, dass mit der Legalisierung von Cannabis die Hemmschwelle für ihre Kinder sinkt. Und die Jugendlichen selbst? Aus Probieren wird dann schnell regelmäßiger Konsum und schlussendlich die Abhängigkeit. 

Auch Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert Lauterbach für seine Pläne: „Der Bundesgesundheitsminister hat Medizin studiert. Er weiß und hat selbst öffentlich darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsprozesse des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sind und der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ beeinflussen kann. Diese Schäden sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam.“ 

Die Aufklärungskampagne mit Slogans wie „legal, aber Brokkoli ist mir lieber“ zeugen eher von Selbstironie, als dass sie zweckdienlich warnen. So wird die Risiko-Aufklärung der jugendlichen Zielgruppe verfehlt. Wem der Schutz der Jugend am Herzen liegt, darf die Sorgen der Eltern nicht ignorieren und das Gesetz nicht auf dem Rücken der Jugendlichen austesten.

Es gibt viele weitere Argumente und Expertenmeinungen die scheinbar ignoriert werden. Ein ideologischer Wahnsinn auf dem Rücken der Gesundheit und Sicherheit.

Hier gibt es einen Flyer der die vielen Argumente gegen eine Legalisierung zusammenfasst:

Im Rahmen einer großanlegten gemeinsamen Aktion von Kommunalem Ordnungsdienst und dem Fachbereich Finanzen wurden in den vergangenen Monaten nahezu alle im Stadtgebiet registrierten Geldspielgeräte (sogenannte Glücksspielautomaten) überprüft. Die Kontrolle betraf Geldspielgeräte in Spielhallen sowie in der Gastronomie und in Gewerbebetrieben. Im Fokus stand die Überprüfung der korrekten Entrichtung der Vergnügungssteuer sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Glücksspiel.  

Bei der Prüfung von rund 500 Geldspielautomaten in nahezu 100 Objekten wurden an 20 Standorten glücksspielrechtliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die nun im Nachgang durch entsprechende Bußgeldverfahren geahndet werden. Insbesondere das Verbot der Doppelbespielung von zwei Geldspielgeräten bzw. die aufgrund dieses gesetzlichen Verbots zu treffenden Maßnahmen (Sicherung durch freizuschaltende Identifikationsmittel) wurden von den Betreibern häufig nicht beachtet. Die Auswertung der gewonnenen Daten durch den Fachbereich Finanzen hinsichtlich eventueller Steuerverstöße dauert noch an. 

Stadtkämmerer und Ordnungsdezernent Michael Molitor betont: „Durch die personelle Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes können wir uns vermehrt auch der Kontrolle des Glücksspiels in Leverkusen widmen und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sowie illegales Glückspiel konsequent verfolgen und entsprechend ahnden. Die Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion bestätigen, dass derartige regelmäßige Kontrollen von Geldspielgeräten notwendig sind, um die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften durchzusetzen.“ 

Die Überwachung glücksspielrechtlicher Vorschriften bildet ein wichtiges Aufgabenfeld des Kommunalen Ordnungsdienstes, da Glücksspiel – obwohl staatlich erlaubt – ein hohes Suchtpotential hat. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften dient nicht zuletzt dem Spielerschutz und bedarf daher einer konsequenten Überwachung. 

Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr erarbeitet derzeit ein Konzept zur regelmäßigen und intensiven Kontrolle des Glücksspiels, welches u. a. Wettannahmestellen sowie Spielhallen umfassen wird. In diesem Zusammenhang soll mit gezielten Sonderaktionen auch gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden. 

Zum Hintergrund:

Die Notwendigkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit der Ordnungsbehörden für das Thema Glücksspiel ergibt sich unter anderem aus den Ergebnisse des 2023 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen erstmals vorgelegten „Glücksspielatlas“. Demnach sind bundesweit rund 1,3 Mio. Erwachsene von einer glücksspielbezogenen Störung betroffen. Weitere rund 3,25 Mio. Menschen haben ein zumindest riskantes Glücksspielverhalten. Im Hinblick auf Geldspielautomaten weisen vier von zehn Teilnehmenden eine Glücksspielstörung auf.

Weitere Informationen: gluecksspielatlas2023.isd-hamburg.de/

Hilfe und Beratung finden von Glücksspielsucht Betroffene und Angehörige bei der Leverkusener Suchthilfe gGmbH. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind im Internet unter www.suchthilfe-lev.de aufgeführt. Quelle:Stadt Leverkusen

Am „Grüner Weg“ in Schlebusch wurden nun Mülleimer Installiert. Eine wichtige Maßnahme um die Umwelt zu schützen und Spaziergängern eine saubere Entsorgung von Müll zu ermöglichen. Ich wurde bereits oft von Anwohnern zu diesem Thema angesprochen.

Ich freue mich das hier nun Erfolg zu vermelden ist.

Mit einer breiten politischen Mehrheit stimmte der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 26.09.2022 für den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2022
(Nr.: 2022/1728), sich am Projekt „MISSIMO“ zu beteiligen. Mit diesem Projekt will das Land NRW den Kommunen dabei helfen, den Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken. Vorrangig geht es dabei um den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld. Kommunale Behörden wie Einwohnermeldeamt, Schulen, Jobcenter und Polizei arbeiten dazu eng mit der Task Force NRW des Landeskriminalamts und der Familienkasse NRW West zusammen. Insbesondere nach den Erkenntnisses von Sozialbetrug im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen einen Clan in Leverkusen sollte die Stadt aus Sicht der Christsozialen ein großes Interesse haben, mögliche Schwachpunkte zu erkennen und zukünftig abzustellen.

„Ich freue mich sehr, dass nach Information der Stadtverwaltung das Projekt zum 01.02.2024 in Leverkusen an den Start geht.“

sagt Tim Feister, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU. Laut Beschluss berichtet nach einer ersten Startphase von einem Jahr die Stadtverwaltung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren ausführlich über den Status des Projektes und zieht ein erstes Fazit.

„Ich persönlich bin sehr gespannt, welche Erkenntnisse und Ergebnisse das Projekt in Leverkusen bringen wird.“

ergänzt Matthias Itzwerth aus der Bezirksvertretung II.

  1. Der kombinierte Fahrrad/Fußweg ist nur ca. 120 cm von der Fahrbahn entfernt
    (siehe Bild unten); die Fahrbahn ist zweispurig, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h,
    die jedoch oft auch überschritten wird. Ein geringer Fahrfehler kann verheerende
    Folgen für Fußgänger/innen oder Fahrradfahrer/innen haben; die nicht
    vorhandene, bauliche Trennung zur Straße ist nicht akzeptabel und gefährlich
  2. Der kombinierte Fahrrad/Fußweg, der an sich schon viel zu eng ist (d.h. nicht den
    Anforderungen an Radwege entspricht), wird auch von vielen Schüler/innen
    benutzt
  3. Die Herbert-Wehner-Straße ist werktags sehr stark befahren; sie wird zeitweise
    erheblich von LKW’s genutzt, insbesondere bei Störungen auf der Autobahn – und
    120 cm entfernt: Schulkinder

Leverkusener Schulen und Kindertagestätten sind immer wieder Ziele von Einbrüchen,
Vandalismus und Vermüllung, die zu Schäden und Eingriffen führen und den Betrieb der
Einrichtungen stark beeinträchtigen. Auch wird von unberechtigten Aufenthalten auf
den Geländen außerhalb der Schul- und Öffnungszeiten (insbesondere an
Wochenenden) berichtet, bei denen auch Drogenhandel beobachtet wurde.

Eine schnelle und effektive Lösung kann hier schnell der Einsatz von mobiler Videoüberwachung sein.

Die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen haben in Zusammenarbeit mit der Polizei in der Zeit vom 29.01. bis 02.02.2024 die Aktionswoche „Schulwegsicherung“ durchgeführt. Im Rahmen der Aktionswoche wurde im Umfeld von rund 20 Schulen die Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Regelungen verstärkt überwacht. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberwachungen zum morgendlichen Schulbeginn gelegt. 

Die Mitarbeitenden waren täglich mit bis zu sechs Teams zeitgleich im Einsatz. Im Aktionszeitraum konnten insgesamt 125 Halt- und Parkverstöße durch die städtischen Mitarbeitenden festgestellt werden. In 41 Fällen – und damit besonders häufig – fielen haltende Fahrzeuge auf Gehwegen auf. Die genaue Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen wird derzeit noch ausgewertet. In allen Fällen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Bußgeldstelle eingeleitet. 

„Die Zahlen zeigen, dass es im Umfeld der Schulen immer wieder zu Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung kommt, wodurch vermeidbare Gefährdungen der Schulkinder entstehen können. Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr wird daher auch weiterhin kontinuierlich im Umfeld von Schulen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen“, schlussfolgert Marcus Richter, stellvertretender Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr. Quelle: Stadt Leverkusen

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge soll bundesweit eingeführt werden. Eine entsprechende
Ausschreibung ist bereits in Bearbeitung. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Landesministerium können sich Kommunen nach Abschluss der Ausschreibung entsprechend
melden und sich dem gemeinsamen Modell anschließen. Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss
aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Stadtverwaltung bei diesem Thema zu
ermöglichen.
Die Bezahlkarte für Flüchtlinge bietet zahlreiche Vorteile. Erstens ermöglicht sie eine effiziente
und transparente Verteilung von finanziellen Mitteln, wodurch Missbrauch reduziert wird.
Zweitens fördert sie die Eigenständigkeit der Flüchtlinge, da sie selbständig ihre Bedürfnisse
decken können. Drittens erleichtert die Karte den Zugang zu grundlegenden Gütern und
Dienstleistungen, was die Integration in die Gesellschaft fördert. Eine Bezahlkarte für Flüchtlinge
bietet zusätzlich Sicherheitsvorteile, da sie Bargeldtransaktionen minimiert, was das Risiko von
Diebstählen und Überfällen reduziert. Zudem ermöglicht sie eine bessere Rückverfolgbarkeit von
Finanzströmen, was potenziell illegale Aktivitäten erschwert und die Transparenz fördert.
Zusammengefasst stärkt die Bezahlkarte die Selbstbestimmung, Transparenz, Sicherheit und
Integration von Flüchtlingen.

„Ein Mittel gegen alle die, die unser Sozialsystem ausnutzen, aber es stärkt Selbstbestimmung, Transparenz, Sicherheit und Integration von denen die unsere Hilfe auch benötigen.“

Tim Feister, CDU

Die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen werden in der Woche vom 29.01. bis zum 02.02.2024 im Rahmen der Aktionswoche „Schulwegsicherung“ verstärkt die Verkehrssituation im Umfeld der Leverkusener Schulen überwachen. Auch die Polizei wird sich an der Aktionswoche beteiligen. 

Vor allem in den dunklen Herbst- und Wintermonaten können sich im Straßenverkehr rund um die Schulwege unübersichtliche und gefährdende Situationen für Schülerinnen und Schüler ergeben. Zu schnelles Fahren, aber auch Sichtbehinderungen aufgrund der Dunkelheit sowie durch ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge können zu Unfällen führen, die eigentlich vermeidbar sind. Hierauf möchte die Stadt Leverkusen mit dieser Aktionswoche noch einmal besonders aufmerksam machen und an alle Verkehrsteilnehmenden appellieren, sich insbesondere im Bereich von Schulwegen besonders rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu verhalten. 

Marcus Richter, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, begrüßt die Aktionswoche: „Vor allem Grundschulkinder bewegen sich im Straßenverkehr oftmals noch unsicher. Autofahrende sind daher gerade im Umfeld von Schulen gefordert, vorausschauend zu fahren und die Belange der Jüngsten im Straßenverkehr zu berücksichtigen. Als Familienvater ist mir die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr auch persönlich ein großes Anliegen.“ 

Der Kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung werden täglich mit bis zu sechs Teams zeitgleich im Einsatz sein. Die Mitarbeitenden werden ihr Augenmerk dabei insbesondere zum morgendlichen Schulbeginn im Umfeld von Grundschulen auf Halte- und Parkverstöße und mobile Geschwindigkeitsüberwachungen richten. Quelle: Stadt Leverkusen

Egal, ob Neubau, Ausbau oder Modernisierung. Der Bedarf an der Umsetzung von Baumaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen ist immens und verlangt der fachlich zuständigen Verwaltung der Stadt Leverkusen im hohen Maße Personal- und Sachressourcen ab. Im Haushaltsjahr 2024 markieren derartige Baumaßnahmen einen Schwerpunkt im städtischen Haushalt.

Die CDU-Fraktion hat daher einen Antrag zur Prüfung der Einrichtung einer stadteigenen Schul- und KiTa-Bau Leverkusen GmbH auf den Weg gebracht, um die Umsetzung neuer Projekte im Schul- und KiTabau zu beschleunigen und die Fachverwaltung bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Tim Feister, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion: „In der Gründung einer entsprechenden „Bildungsbau GmbH“ als städtische Tochter sehen wir eine Möglichkeit, den Bau und die Sanierung von Schulen und Kindertagestätten schneller umzusetzen.“ Hierbei hat die CDU-Fraktion auch eine mögliche Änderung des Gesellschaftszweckes der nbso GmbH nach Vollendung ihrer ursprünglichen Aufgaben im Blick, um vorhandene Strukturen, Räumlichkeiten, Personal und Erfahrungen für den Schul- und KiTabau zu nutzen.

Stefan Hebbel, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, betont: „Unsere Fach-verwaltung hier in unserer Stadt setzt sich mit hoher Leistungsbereitschaft, Motivation und Fachexpertise für den Schul- und KiTabau ein. Die neue GmbH könnte anstehende neue Maßnahmen projektieren und die Verwaltung damit so entlasten, dass Freiräume für andere wichtige Vorhaben entstehen.“

„Das Thema Schul- und KiTabau einschließlich notwendiger Renovierungen und Sanierungen ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, auch in unserer Stadt.“ so Matthias Itzwerth, Mitglied im Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH. „Die Städte Köln, Düsseldorf und Bergisch Gladbach haben diese Möglichkeit einer städtischen GmbH bereits vor Jahren erfolgreich und nachweislich umgesetzt. Warum sollte das nicht auch in Leverkusen funktionieren?“

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