Wettannahmestelle in Schlebusch

3. Mai 2023

Liebe Schlebuscher/-innen,

aktuell bekomme ich viele Rückfragen zum Thema „Wettbüro“ in Schlebusch. Dort tut sich augenscheinlich etwas vor Ort (siehe Bild).
Hier möchte ich kurz offen und transparent kommunizieren.

Es würde in der Vergangenheit die Genehmigung für ein Wettbüro mehrfach erfolgreich abgelehnt/verhindert.

Die Stadt hat nun eine Wettannahmestelle vorerst genehmigt. Die Ablehnung einer Wettannahmestelle ist schwierig, da hier u.a. der Fortbestand von „normalen“ Lotto-Schaltern weiter möglich sein sollen.

Hier gibt es rechtliche Unterschiede in der Definition. Insbesondere darf eine Wettannahmestelle keine Aufenthaltsqualität bieten. Also sind die sogenannten Wettannahmestellen von den Wettbüros abzugrenzen, da diese als Ladengeschäfte ausschließlich zur Wettannahme dienen – und dazu, Gewinne auszuzahlen. Wettbüros sind hingegen darauf ausgerichtet, dass die Gäste nach der Wettannahme oder davor im Wettlokal verbleiben können.

Und dies wird, dafür werde ich mich einsetzen, sehr eng und regelmäßig kontrolliert.
Es darf in diesem Ladenlokal keine Aufenthaltsqualität (z.B. Tische, Stühle etc.) geben.
Eine Wettannahmestelle kann man leider, im Vergleich zu einem Wettbüro, nur schwer verhindern.
Hoffe das hilft etwas weiter.

Meldet gerne an mich Situationen die einen Verstoß der oben beschriebenen Situation zeigen oder meldet es direkt dem Ordnungsamt der Stadt Leverkusen unter
E-Mail: 365-KOD@stadt.leverkusen.de

Danke!

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