Liebe Schlebuscher,
nach langer Wartezeit und vielen Gesprächen, Massnahmen und auch Ärgern gibt es Neuigkeiten:
Noch bin ich nicht zu euphorisch, aber Schlebusch hat den Schandfleck satt.

Bauruine Alt Schlebusch in Bewegung

Zwischenzeitlich konnte in intensiven Gesprächen der Verwaltung mit den benachbarten Parteien eine Situation erzielt werden, die Abbruchtätigkeiten auf beiden Grundstücken ermöglicht. Für die Brandruine „Alt Schlebusch“ bedeutet dies, dass die bisher aus statischen Gründen stehen gebliebene Grenzwand
(Gebäudeabschlusswand) bzw. die zu deren statischer Absicherung verbliebenen Gebäudeteile nunmehr vollständig abgerissen werden konnten. Im Anschluss daran werden vom Bauherrn nunmehr die weiteren Tätigkeiten zur Herrichtung des Geländes sowie die Vorbereitungen für den künftigen Neubau erfolgen. Quelle: Stadt Leverkusen

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) erweitert seine Dienstzeiten in den Nachtstunden: Ab dem 1. März sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freitags, samstags sowie vor Feiertagen eine Stunde länger – bis 24.00 Uhr anstatt wie bisher bis 23.00 Uhr – erreichbar und im Einsatz. 

Seit dem Start der Leitstelle im vergangenen Sommer haben sich unter anderem Meldungen von abendlichen Ruhestörungen als einer der Schwerpunkte der eingehenden Beschwerden herausgestellt. Zudem muss insbesondere in den Sommermonaten eine größere Zahl von Einsatzschwerpunkten, an denen es beispielsweise im öffentlichen Raum immer wieder zu abendlichen bzw. nächtlichen Störungen kommt, regelmäßig überwacht werden. Hier soll durch die abendliche Präsenz des KOD auch eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Anwohnerinnen und Anwohner erreicht und Störungen präventiv begegnet werden. 

Die Dienstzeiten des KOD ab dem 01.03.2024: 

Montag – Donnerstag: 07.00 Uhr – 23.00 Uhr

Freitag, Samstag und vor Feiertagen: 08.00 Uhr – 24.00 Uhr

Sonn- und Feiertage: 12.00 Uhr – 20.00 Uhr

Die Leitstelle des KOD ist innerhalb dieser Zeiten unter Tel. 0214/406-36555 und per E-Mail (leitstelle-kod@stadt.leverkusen.de) erreichbar. Quelle: Stadt Leverkusen

Der jährliche Aktionstag „Wir für unser Stadt“ hat Schulen, Kindergärten, Vereine, Organisationen und viele weitere Menschen in unserer Stadt in ihrem Einsatz für die Sauberkeit in unserer Stadt aktiviert.
Überall in Leverkusen sammelten Bürgerinnen und Bürger erhebliche Mengen Müll ein. Der jährliche
„Putztag“ war ein voller Erfolg.
Mit Beginn der Corona-Pandemie und im Zuge erforderlicher Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung wurde die Aktion eingestellt und wartet seitdem auf eine Wiederauflage.
Der Rat der Stadt Leverkusen beriet im Turnus November/Dezember 2023 einen Antrag der FDP-Fraktion nebst Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Stadtsauberkeit. Mit Stellungnahme der Verwaltung, die Aktion „Wir für unsere Stadt“ zu überarbeiten und wieder auf den Weg zu bringen, hat die Mehrheit in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Leverkusen einer Erledigung der Anträge zugestimmt.
Am Freitag, 23.02.2024, titelte die Rheinische Post „Stadt schafft Leverkusener Putztag ab.“ Im Artikel lässt sich die Stadtverwaltung dahingehend zitieren, dass es keinen einzelnen Aktionstag mehr gebe.
Vielmehr sehe das neue Konzept vor, dass die Menschen in unserer Stadt über das ganze Jahr verteilt Müll sammeln könne. Unterstützung für die Müllsammelaktionen sei seitens der Stadt vor allem in Form von Müllsäcken und Handschuhen zu erwarten sowie vermutlich auch in der Frage, wie und in welcher Form der gesammelte Müll abgeholt werde.
Der vorgeschlagene Weg der Verwaltung, künftig über das ganze Jahre Einzelaktionen durchführen zu lassen, führt nach Meinung der CDU-Fraktion dazu, dass „Wir für unsere Stadt“ als Marke und jährliche Aktion mit ständig steigenden Teilnehmendenzahlen (in der Spitze mehr als 8.000 Teilnehmende) bis zur Pandemie stirbt.
Nur ein richtiger Aktionstag bringt das Anliegen der Müllbeseitigung und Müllvermeidung und den Lerneffekt bei Kindergarten- und Schulkindern weiter voran.

Der regelmäßige Konsum vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt nicht ohne Folgen. Sowohl Suchtforscher als auch Ärzte weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist. Bis zum 25. Lebensjahr ist das menschliche Gehirn nicht vollständig ausgereift und kann dauerhaft geschädigt werden. Eric Schmidt, Chef des Düsseldorfer Rauschgiftkommissariats, warnte schon 2017: „Der Stoff hat ein hohes Suchtpotenzial. Es ist das falsche Signal, wenn mit der Freigabe der Cannabis-Konsum verharmlost wird. Eine Altersfreigabe ab 18 nutzt genauso wenig wie beim Alkohol“.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) befürchten mehr als zwei Drittel der Eltern, dass mit der Legalisierung von Cannabis die Hemmschwelle für ihre Kinder sinkt. Und die Jugendlichen selbst? Aus Probieren wird dann schnell regelmäßiger Konsum und schlussendlich die Abhängigkeit. 

Auch Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert Lauterbach für seine Pläne: „Der Bundesgesundheitsminister hat Medizin studiert. Er weiß und hat selbst öffentlich darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsprozesse des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sind und der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ beeinflussen kann. Diese Schäden sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam.“ 

Die Aufklärungskampagne mit Slogans wie „legal, aber Brokkoli ist mir lieber“ zeugen eher von Selbstironie, als dass sie zweckdienlich warnen. So wird die Risiko-Aufklärung der jugendlichen Zielgruppe verfehlt. Wem der Schutz der Jugend am Herzen liegt, darf die Sorgen der Eltern nicht ignorieren und das Gesetz nicht auf dem Rücken der Jugendlichen austesten.

Es gibt viele weitere Argumente und Expertenmeinungen die scheinbar ignoriert werden. Ein ideologischer Wahnsinn auf dem Rücken der Gesundheit und Sicherheit.

Hier gibt es einen Flyer der die vielen Argumente gegen eine Legalisierung zusammenfasst:

Im Rahmen einer großanlegten gemeinsamen Aktion von Kommunalem Ordnungsdienst und dem Fachbereich Finanzen wurden in den vergangenen Monaten nahezu alle im Stadtgebiet registrierten Geldspielgeräte (sogenannte Glücksspielautomaten) überprüft. Die Kontrolle betraf Geldspielgeräte in Spielhallen sowie in der Gastronomie und in Gewerbebetrieben. Im Fokus stand die Überprüfung der korrekten Entrichtung der Vergnügungssteuer sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Glücksspiel.  

Bei der Prüfung von rund 500 Geldspielautomaten in nahezu 100 Objekten wurden an 20 Standorten glücksspielrechtliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die nun im Nachgang durch entsprechende Bußgeldverfahren geahndet werden. Insbesondere das Verbot der Doppelbespielung von zwei Geldspielgeräten bzw. die aufgrund dieses gesetzlichen Verbots zu treffenden Maßnahmen (Sicherung durch freizuschaltende Identifikationsmittel) wurden von den Betreibern häufig nicht beachtet. Die Auswertung der gewonnenen Daten durch den Fachbereich Finanzen hinsichtlich eventueller Steuerverstöße dauert noch an. 

Stadtkämmerer und Ordnungsdezernent Michael Molitor betont: „Durch die personelle Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes können wir uns vermehrt auch der Kontrolle des Glücksspiels in Leverkusen widmen und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sowie illegales Glückspiel konsequent verfolgen und entsprechend ahnden. Die Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion bestätigen, dass derartige regelmäßige Kontrollen von Geldspielgeräten notwendig sind, um die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften durchzusetzen.“ 

Die Überwachung glücksspielrechtlicher Vorschriften bildet ein wichtiges Aufgabenfeld des Kommunalen Ordnungsdienstes, da Glücksspiel – obwohl staatlich erlaubt – ein hohes Suchtpotential hat. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften dient nicht zuletzt dem Spielerschutz und bedarf daher einer konsequenten Überwachung. 

Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr erarbeitet derzeit ein Konzept zur regelmäßigen und intensiven Kontrolle des Glücksspiels, welches u. a. Wettannahmestellen sowie Spielhallen umfassen wird. In diesem Zusammenhang soll mit gezielten Sonderaktionen auch gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden. 

Zum Hintergrund:

Die Notwendigkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit der Ordnungsbehörden für das Thema Glücksspiel ergibt sich unter anderem aus den Ergebnisse des 2023 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen erstmals vorgelegten „Glücksspielatlas“. Demnach sind bundesweit rund 1,3 Mio. Erwachsene von einer glücksspielbezogenen Störung betroffen. Weitere rund 3,25 Mio. Menschen haben ein zumindest riskantes Glücksspielverhalten. Im Hinblick auf Geldspielautomaten weisen vier von zehn Teilnehmenden eine Glücksspielstörung auf.

Weitere Informationen: gluecksspielatlas2023.isd-hamburg.de/

Hilfe und Beratung finden von Glücksspielsucht Betroffene und Angehörige bei der Leverkusener Suchthilfe gGmbH. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind im Internet unter www.suchthilfe-lev.de aufgeführt. Quelle:Stadt Leverkusen

Am „Grüner Weg“ in Schlebusch wurden nun Mülleimer Installiert. Eine wichtige Maßnahme um die Umwelt zu schützen und Spaziergängern eine saubere Entsorgung von Müll zu ermöglichen. Ich wurde bereits oft von Anwohnern zu diesem Thema angesprochen.

Ich freue mich das hier nun Erfolg zu vermelden ist.

Mit einer breiten politischen Mehrheit stimmte der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 26.09.2022 für den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2022
(Nr.: 2022/1728), sich am Projekt „MISSIMO“ zu beteiligen. Mit diesem Projekt will das Land NRW den Kommunen dabei helfen, den Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken. Vorrangig geht es dabei um den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld. Kommunale Behörden wie Einwohnermeldeamt, Schulen, Jobcenter und Polizei arbeiten dazu eng mit der Task Force NRW des Landeskriminalamts und der Familienkasse NRW West zusammen. Insbesondere nach den Erkenntnisses von Sozialbetrug im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen einen Clan in Leverkusen sollte die Stadt aus Sicht der Christsozialen ein großes Interesse haben, mögliche Schwachpunkte zu erkennen und zukünftig abzustellen.

„Ich freue mich sehr, dass nach Information der Stadtverwaltung das Projekt zum 01.02.2024 in Leverkusen an den Start geht.“

sagt Tim Feister, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU. Laut Beschluss berichtet nach einer ersten Startphase von einem Jahr die Stadtverwaltung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren ausführlich über den Status des Projektes und zieht ein erstes Fazit.

„Ich persönlich bin sehr gespannt, welche Erkenntnisse und Ergebnisse das Projekt in Leverkusen bringen wird.“

ergänzt Matthias Itzwerth aus der Bezirksvertretung II.

  1. Der kombinierte Fahrrad/Fußweg ist nur ca. 120 cm von der Fahrbahn entfernt
    (siehe Bild unten); die Fahrbahn ist zweispurig, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h,
    die jedoch oft auch überschritten wird. Ein geringer Fahrfehler kann verheerende
    Folgen für Fußgänger/innen oder Fahrradfahrer/innen haben; die nicht
    vorhandene, bauliche Trennung zur Straße ist nicht akzeptabel und gefährlich
  2. Der kombinierte Fahrrad/Fußweg, der an sich schon viel zu eng ist (d.h. nicht den
    Anforderungen an Radwege entspricht), wird auch von vielen Schüler/innen
    benutzt
  3. Die Herbert-Wehner-Straße ist werktags sehr stark befahren; sie wird zeitweise
    erheblich von LKW’s genutzt, insbesondere bei Störungen auf der Autobahn – und
    120 cm entfernt: Schulkinder

Leverkusener Schulen und Kindertagestätten sind immer wieder Ziele von Einbrüchen,
Vandalismus und Vermüllung, die zu Schäden und Eingriffen führen und den Betrieb der
Einrichtungen stark beeinträchtigen. Auch wird von unberechtigten Aufenthalten auf
den Geländen außerhalb der Schul- und Öffnungszeiten (insbesondere an
Wochenenden) berichtet, bei denen auch Drogenhandel beobachtet wurde.

Eine schnelle und effektive Lösung kann hier schnell der Einsatz von mobiler Videoüberwachung sein.

Die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen haben in Zusammenarbeit mit der Polizei in der Zeit vom 29.01. bis 02.02.2024 die Aktionswoche „Schulwegsicherung“ durchgeführt. Im Rahmen der Aktionswoche wurde im Umfeld von rund 20 Schulen die Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Regelungen verstärkt überwacht. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberwachungen zum morgendlichen Schulbeginn gelegt. 

Die Mitarbeitenden waren täglich mit bis zu sechs Teams zeitgleich im Einsatz. Im Aktionszeitraum konnten insgesamt 125 Halt- und Parkverstöße durch die städtischen Mitarbeitenden festgestellt werden. In 41 Fällen – und damit besonders häufig – fielen haltende Fahrzeuge auf Gehwegen auf. Die genaue Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen wird derzeit noch ausgewertet. In allen Fällen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Bußgeldstelle eingeleitet. 

„Die Zahlen zeigen, dass es im Umfeld der Schulen immer wieder zu Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung kommt, wodurch vermeidbare Gefährdungen der Schulkinder entstehen können. Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr wird daher auch weiterhin kontinuierlich im Umfeld von Schulen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen“, schlussfolgert Marcus Richter, stellvertretender Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr. Quelle: Stadt Leverkusen

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