Änderung der Parkgebühren in Schlebusch

Neue Parkgebührenordnung u.a. für Schlebusch

Ich möchte Sie über die neue Parkgebührenordnung informieren, die ab sofort in Kraft tritt. Diese Reform ist eine direkte Reaktion auf die Änderungen durch die neue Umsatzsteuerpflicht.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Einführung der ersten kostenfreien Parkstunde. Dies bedeutet, dass alle Besucherinnen und Besucher in Schlebusch ihre Erledigungen und Besorgungen ab sofort noch bequemer und ohne zusätzliche Kosten erledigen können. Diese Maßnahme soll insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie vor Ort stärken und den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen.

Auf dem Marktplatz wird zudem eine einheitliche Parkregelung eingeführt, wodurch die bisherigen zwei Zonen entfallen. Diese Vereinheitlichung sorgt für mehr Klarheit und Einfachheit bei der Nutzung der Parkplätze und reduziert den Parksuchverkehr, was letztlich zu einer entspannteren Verkehrssituation beiträgt.

Zusätzlich werden die Möglichkeiten für längere Parkaufenthalte erweitert. Die Einführung von Tages-, Wochen- und Monatstickets bietet vor allem Pendlern, Geschäftsreisenden und regelmäßigen Besuchern eine flexible und kostengünstige Alternative. Diese neuen Optionen sollen den Bedürfnissen derjenigen gerecht werden, die regelmäßig in Schlebusch zu tun haben.

Die Notwendigkeit der Neugestaltung der Parkgebührenordnung ergab sich durch die neue Umsatzsteuerpflicht, die entscheidende Änderungen erforderte. Die CDU Schlebusch und auch ich persönlich habe diese Herausforderung genutzt, um eine für alle Beteiligten vorteilhafte Lösung zu entwickeln.

Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Parksituation in Schlebusch führen werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Übersicht der neuen Parkgebühren im Bezirk III.

Mehr Informationen und die gesamte Gebührenordnung finden Sie hier: