Ich war schon sehr erstaunt als die Stadtverwaltung in Ihrem Mitteilungsblatt über eine Wettannahmestelle in Quettingen informierte…
Die Stadt Leverkusen schrieb: „Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretung II Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle auf dem Grundstück Lützenkirchener Straße 170. Beim Fachbereich Bauaufsicht war ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung eingegangen. Der Antragsteller hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Baugeneh- migung, da die umfassende Prüfung ergeben hat, dass dem Vorhaben keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Seitens der Bauaufsicht wurde am 29.03.2022 der Baugenehmigungsbescheid zu dem Bauantrag – Nutzungsänderung ei- nes Lagerraums zu einer Wettannahmestelle (ohne Aufenthalt) – auf dem Grundstück Lützenkirchener Straße 170 in 51381 Leverkusen postalisch versandt. Für die Betriebs- aufnahme ist allerdings neben der Baugenehmigung noch die Erlaubnis der Bezirksre- gierung Köln nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderlich. Das entsprechende Prüf- verfahren läuft derzeit. Gezeichnet: Dezernat für Planen und Bauen in Verbindung mit Dezernat Oberbürgermeister
Quettingen ist zwar nicht direkt mein Wahlkreis, jedoch bin ichalleine schon als Ratsmitglied und auch als sicherheitspolitischer Sprecher der CDU dem Thema eng verbunden. Also habe ich mit einer Anfrage beim Oberbürgermeister nachgefragt.
Meine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir nehmen Bezug auf das aktuelle Mitteilungsblatt z.d.A. Rat Nr. 3 vom 08.04.2022 und bitten Sie freundlichst um Beantwortung der u.g. Fragen zum Thema „Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle auf dem Grundstück Lützenkirchener Straße 170“:
1. Wann ist die Nutzungsänderung eingegangen? Wie stellt sich die Zeitschiene des Bearbeitungsverlaufes dar?
2. Auf welche Rechtsgrundlage(n) beruft sich die Verwaltung bei der beschriebenen, erteilten Baugenehmigung.
3. Es ist von einer „umfassenden Prüfung“ die Rede. Wie genau stellte sich diese dar?
4. Welche rechtlichen Mittel wurden geprüft, um den Bau dieser Wettannahmestelle zu verhindern? Welche rechtlichen Mittel wurden eingesetzt?
5. Die unmittelbar angrenzende Sekundarschule ist 160m Luftlinie von diesem Vorhaben entfernt, inwieweit wurde dies in die Prüfung einbezogen? Wie sieht die Verwaltung diese Situation?
6. Hier soll ein Lagerraum in eine Wettannahmestell umfunktioniert werden. Wie sind die Brandschutzauflagen zu bewerten? Welche Vorgaben wurden gemacht?
7. Wie ist der Sachstand zum Thema „Wettbürosteuer“ in Leverkusen?
8. Wie viele Anträge dieser oder ähnlicher Art sind bisher bei der Stadt Leverkusen eingegangen? Wieviel wurden davon genehmigt/abgelehnt?
Der Rat der Stadt Leverkusen hat bereits mit großer Mehrheit beschlossen, Wettbüros und Wettannahmestellen den Kampf anzusagen. Mit den Ratsbeschlüssen
Vorlage: 2021/0531 – beschlossen am 22.03.2021 Rat der Stadt,
Vorlage: 2021/0533 . beschlossen am 22.03.2021 Rat der Stadt,
Vorlage: 2021/0497 – beschlossen am 22.03.2021 Rat der Stadt,
Vorlage: 2021/0961 – beschlossen am 02.11.2021 Rat der Stadt,
wurde durch die Politik eine unmissverständliche Willenserklärung abgegeben und eine klare und konsequenten Linie vorgegeben. Es heißt u.a. „Dieser Antrag ist auch als deutliches Zeichen des Rates der Stadt Leverkusen zu verstehen, dass diese Art von Vergnügungsstätten in Leverkusen ausdrücklich nicht mehr gewünscht sind. Es werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, diese Ausrichtung umzusetzen.“ Auch ist das durch diese Art von Glücksspiel entstehende Suchtpotenzial eine deutliche Gefahr für Kinder- und Jugendlichen.
Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass die vorgegebeneLinie der richtige Weg ist und bitten aus diesem Grund um die Beantwortung der o.g. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Feister
Sicherheitspolitischer Sprecher CDU Fraktion