Kosmetik für den Schandfleck in der Schlebuscher Fußgängerzone

19. Januar 2023

Update: Mein u.g. Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung (02.02.23) mehrheitlich beschlossen! Nur die Grünen stimmten dagegen. nun kann die Verwaltung Varianten prüfen und erarbeiten. Ich bin gespannt.


Die CDU-Fraktion fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, inwieweit die Installation eines Sichtschutzes bei der Bauruine/Baustelle in der Schlebuscher Fußgängerzone umgesetzt werden kann.

CDU-Ratsherr Tim Feister führt an: „Wir möchten gerne, dass sich das Gesamtbild in der Fußgängerzone für Besucherinnen und Besucher verbessert. Die Installation eines geeigneten Sichtschutzes als eine Art „Kosmetik“ für diesen Schandfleck ist eine gute Möglichkeit, die Schlebuscher Innenstadt aufzuwerten. Andere Städte gehen mit dieser Methode in besonderen Bereichen mit Publikumsverkehr standardmäßig so vor.“

Bereits am 29.09.2019 erklärte Oberbürgermeister Uwe Richrath dieses Problem zur Chefsache und initiierte einen medienwirksamen Auftritt vor dem ehemaligen „Alt Schlebusch“. Auf der städtischen Homepage heißt es dazu: „Der OB sagte: „Nach all den Jahren bin ich sehr froh, dass der Abriss nun kommt. Das ist ein erster Schritt. Danach sollte hier so schnell wie möglich wieder gebaut werden.“ Dies bestätigte der Eigentümer. Er plant an derselben Stelle ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit einem Volumen von ca. 1,5 Millionen Euro. Ende 2020 soll es fertig sein.“

CDU-Ratsherr Tim Feister bekräftigt: „Bislang ist trotz großer Ankündigung des Oberbürgermeisters nichts geschehen und auch die vielen Nachfragen und Proteste aus der Bürgerschaft und der Politik haben seitdem nichts Maßgebliches bewegen können. Der Schandfleck in der Fußgängerzone ist weiterhineine Baustelle ohne Betrieb. Das gilt es nun zu ändern.“

Der Sichtschutz soll sich durch seine Gestaltung harmonisch in das Bild der Fußgängerzone einfügen. Auch eine mögliche Begrünung sollte auf Machbarkeit geprüft werden. Eine Werbung für Firmen oder auch die Stadt Leverkusen ist hier ausdrücklich nicht gewünscht.

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