Kommunaler Ordnungsdienst – Erste Einsatzbilanz
DANK an die Einsatzkräfte!

Als sicherheitspolitischer Sprecher der CDU Fraktion habe ich diese Anfrage zum KOD an unseren Oberbürgermeister gestellt. Ich bin auf den Zwischenbericht gespannt.

Zusätzlich zum KOD, aber auch enorm wichtig sind die Kräfte des Ordnungsamtes z.B. aus dem zentralen Ermittlungsdienst und Innendienst die aktuell an allen Fronten kämpfen und sich einsetzen. Danke!

Meine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

bitte beantworten sie u.g. Fragen zum bisherigen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).
1. Die Verwaltung zieht eine erste Bilanz zum bisherigen Einsatz des KOD (Einsatzbereiche, Einsatzfähigkeit) und legt eine Maßnahmenstatistik vor (Maßnahmen nach Coronaschutzverordnung bitte separat ausweisen).
2. Die Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, ob der jetzige Personalansatz des KOD gegenüber dem zu bewältigenden Einsatzaufkommen sachgerecht erscheint.
3. Die Verwaltung stellt dar, welche Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen KOD und Polizei im Rahmen der Kooperation bereits praktiziert wurden und welche geplant sind.
Zuvorderst ist es uns ein Anliegen, allen Mitarbeitern, die im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise besonders viel leisten müssen, herzlich zu danken. Dazu gehören sicher auch die Mitarbeitenden des KOD sowie deren Führungskräfte.

Tim Feister

Das IT Budget der Stadt Leverkusen muss dringend erhöht werden!

Mehr Geld ins IT-Budget! 
Wir haben beantragt, dass die Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ggf. mehr Geld für Homeoffice-Lösungen und Videokonferenzsysteme ausgeben darf. Damit wollen wir bezwecken, dass die Stadt auch in der aktuellen Situation handlungsfähig bleibt.

Ein guter Antrag unserer CDU Fraktion (S. Hebbel/B. Marewski)

Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: 

https://www.cdu-leverkusen.de/wp-content/uploads/2019/12/14.04.2020-Antrag-%C3%9Cberschreitung-IT-Budget-und-Erfahrungen-mit-ver%C3%A4nderten-Arbeitsbedingungen.pdf?fbclid=IwAR31A8XY2EwUFIT2Y9i7Lm7xzmiiUxCbAH6Su2R-p0gh02cE_cjaMLO8WrA

Mit einem gemeinsamen Antrag der CDU Leverkusen möchten Bernhard Marewski, Stefan HebbelFrank Schönberger und ich die Veranstalter, Unternehmer und Vereine in der Coronakrise (und besonders im Nachgang) stärken. Die Sondernutzungsgebühr soll deutlich reduziert werden und so Entlastung bringen.

Der Antrag:

Unterstützung von Leverkusener Unternehmen und Veranstaltern in der Corona-Krise

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der zuständigen Gremien und des Rates:

Infolge der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie gelten für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 bei der Anwendung der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen“ folgende besondere Regelungen.

  • 1. Bei erlaubnispflichtigen Sondernutzungen werden auf der Grundlage von § 9 Gebühren, Abs. 7, Satz 2, die Sondernutzungsgebühren um 50 % reduziert.
    Die Verwaltungsgebühren bleiben davon unberührt.
  • 2. Von der Erhebung der Verwaltungsgebühr wird auf der Grundlage von § 9 Gebühren, Abs. 3, Satz 2, bei Sondernutzungen, für die wegen des besonderen Charakters keine Gebühren erhoben werden, abgesehen.

Begründung:

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind Leverkusener Unternehmen und Veranstalter durchweg in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen. Dem soll im verbleibenden Jahr Rechnung getragen werden.

Zu 1.
Die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen“ sieht in § 9 vor:

(7) Rabatte bis zu 25 % können für Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen hintereinander bzw. für Veranstaltungen mit großen Kapazitäten sowie mit einem hohen Image bzw. Öffentlichkeitswert oder großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt Leverkusen durch den zuständigen Fachbereichsleiter ausgesprochen werden.page1image43437248page1image43446848page1image43438592

Kann eine Sondernutzung vom Erlaubnisnehmer nicht oder nur erheblich eingeschränkt ausgeübt werden, so können im Einzelfall die Sondernutzungsgebühren bis zu 50 % durch den zuständigen Fachbereichsleiter reduziert werden, wenn die Gründe nicht vom Erlaubnisnehmer zu vertreten sind und die Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Über Rabattierungen, die darüber hinausgehen, bis hin zu einer Gebührenbefreiung entscheidet der Rat der Stadt Leverkusen durch Beschluss.

Genau diese im Satz 2 beschriebene Situation liegt derzeit vor und wird auch noch in diesem Jahr über längere Zeit Bestand haben, wenn auch möglicherweise abgemildert.

Die erheblichen Einschränkungen oder auch Ausübungsverbote betreffen infolge der staatlich angeordneten Kontaktsperren und strengsten Auflagen nicht nur Einzelfälle, sondern alle.
Insbesondere ist hier die in der Satzung genannte Bedingung für eine Rabattierung zu berücksichtigen: Die Gründe sind nicht von den Erlaubnisnehmern zu vertreten, die Erhebung wäre nach Lage des Einzelfalles unbillig.

Zu 2.
Die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen“ sieht in § 9 vor:

(3) Das Recht, für Anträge auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zusätzlich Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt unberührt.
Von der Erhebung der Verwaltungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die zu genehmigende Sondernutzung im Interesse und zum Vorteil der Stadt ist und nach den Abs. 4 und 5 gebührenfrei ist.

Gebührenfrei gelten demnach Sondernutzungen, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen bzw. politischen Zwecken dienen oder durch Dienststellen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben.

Der Erhalt von Unternehmen und Veranstaltungen muss unter den gegebenen Bedingungen als im Interesse und zum Vorteil der Stadt angesehen werden.